Hans Frank

NS-Funktionär; Mitglied der NSDAP mit kurzen Unterbrechungen ab 1923; Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete 1939-1945; Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1934-1939; Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP-Reichsleitung (ab 1935: Reichsrechtsamt) 1930-1942; bei den Nürnberger Prozessen 1946 als Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt

* 23. Mai 1900 Karlsruhe

† 16. Oktober 1946 Nürnberg (hingerichtet)

Herkunft

Hans Frank wurde 1900 in Karlsruhe als Sohn von Magdalena, geb. Buchmeier, und des Rechtsanwalts Karl Frank geboren.

Ausbildung

F. besuchte nach der Volksschule das Max-Gymnasium in München sowie vorübergehend ein Gymnasium in Prag und legte 1918 das Abitur ab. Ab 1919 studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in München, Wien und Kiel und begann nach der Ersten juristischen Staatsprüfung 1923 sein Referendariat. Anschließend promovierte er 1924 an der Universität Kiel zum Dr. jur. und legte 1926 die Große juristische Staatsprüfung ab.

Wirken

Putschversuch 1923 und Flucht

Putschversuch 1923 und Flucht Direkt im Anschluss an das Abitur trat F. kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs im Juni 1918 in ein Infanterieregiment ein, nahm aber nicht mehr an den Kampfhandlungen teil. 1919 schloss er sich der völkisch-nationalistischen Thule-Gesellschaft an und wurde zudem Mitglied des von Franz Ritter von Epp geführten paramilitärischen Freikorps Epp, das u. a. an der gewaltsamen Niederschlagung der 1919 von Sozialisten ausgerufenen Münchner ...